Ist das Handout in der mündlichen Bilanzbuchhalter-Prüfung ein Muss? Was gehört rein? Soll es vor der Präsentation oder danach ausgeteilt werden? In diesem Blogbeitrag findest du die Antworten.
Handout in der mündlichen Bilanzbuchhalter-Prüfung
Die erste brennende Frage ist – muss man Handout zur Verfügung stellen?
Fakt ist, dass Austeilung des Handouts keine Anforderung der Fortbildungsprüfungsverordnung ist – weder nach BibuchhFPrV (2015) noch BibuBAProFPrV (2020). Das Erstellen und Zuteilung vom Handout ist somit kein Muss.

Handout ist sehr hilfreich!

Es lohnt sich aber durchaus, trotzdem ein Handout vorzubereiten. Warum? Hier findest du zumindest drei wichtige Gründe:
 
1. Auch wenn dein Handout nur die ausgedruckten PowerPoint-Folien darstellt, kann es trotzdem hilfreich sein. Denn dies stellt eine Grundlage für Notizen der Prüfenden. Viele Prüfungsteilnehmende haben Angst davor, diese ist aber bei gut vorbereiteter Präsentation unnötig, und zwar aus folgendem Grund. Die Prüfenden sind angehalten, ein Fachgespräch „ausgehend von der Präsentation“ zu führen (§6 Abs 6 Satz 1 BibuchhFPrV, in BibuBAProFPrV unverändert). Das Handout trägt dazu bei, dass die Prüfenden hochqualitative Fragen in kurzer Zeit formulieren können. Und zwar solche Fragen, die Fachgespräch entfalten. Es fällt definitiv schwieriger, weiterführende Fragen aufzusetzen, wenn man nur schnell wechselnden Inhalten auf dem Bildschirm beziehungsweise Beamer folgen muss.
 

2. Erinnerst du dich an das „Eisberg-Prinzip“?
In deiner Präsentation hast du nur 15 Minuten Zeit, um jede Menge Inhalt zu präsentieren. Man ist gezwungen, nur das Wesentlichste besonders konzentriert darzustellen. Ebenso hier ist ein Handout große Hilfe: Du kannst deine Berechnungen zu den Kennzahlen im Handout detailliert darstellen und in der Präsentation nur auf die Analyse der Kennzahlen selbst konzentrieren. Vergiss nur nicht, mit einem eleganten Satz etwa wie „die genaueren Berechnungen dazu finden Sie im Handout auf Seite …“ auf die Details zu verweisen.

Allerdings denke hier daran, dein Handout nicht zu überladen!
Wen es eher wie Buddenbrooks von Thomas Mann aussieht, werden die Prüfenden davon abgelenkt!

Teile dein Handout VOR der Präsentation aus!

Zweite Frage, die am häufigsten kommt: Soll ich mein Handout vor oder nach der Präsentation austeilen?
Nachdem du die Gründe FÜR das freiwillige Handout oben gelesen hast, weißt du längst die Antwort. Wenn du dir schon die Mühe machst und das Handout erstellst, solltest du es vor deiner Präsentation aufteilen. Nur dann hast du den meisten Nutzen davon.

Was gehört in das Handout?

Und zur letzten Frage: Was gehört rein? Bei einigen IHKs erübrigt sich diese Problematik von selbst – sie bestehen auf ausgedruckter Präsentation.

Ich sage –  „So viel wie nötig, so wenig wie möglich!“

Auf jeden Fall die Strukturbilanz, insbesondere, wenn du nicht explizit auf diese  in ihrer Gesamtheit in der Präsentation eingehst.

Auch die Ausgangsdaten (Ursprungsbilanz, -GuV, Kennzahlenberechnungen, ggf. Kapitalflussrechnung usw.)  für das Berichtsjahr und das Vorjahr können mitgegeben werden, wenn diese vorliegen.
Wenn du auf die bestimmten Postionen hier eingehst, wie z.B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, oder Personalintensität usw., dann solltest du es sogar.
 
Hast du weitere Fragen zur Abschlusspräsentation? Dann schaue auf meinem Instagram-Kanal vorbei!

Mach dein Thema zum JA-Thema!

Erfahre, was du bei der Auswahl des Themas in der mündlichen Prüfung für Bilanzbuchhalter:innen IHK berücksichtigen solltest.

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